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Notfallhilfe: professionelle ehrenamtliche Ersthelfer

Sie sind gut ausgebildete Ersthelfer aus der Nachbarschaft: die Notfallhelfer oder auch Helfer vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, im Ernstfall die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes oder Rettungsdienstes zu überbrücken. Damit übernehmen die Notfallhilfen, die ausschließlich ehrenamtlich arbeiten, eine wichtige Funktion in der Rettungskette.

Um in unserem ländlich strukturierten Gebiet die oftmals langen Anfahrtszeiten zu überbrücken und Spitzenbelastungen (z. B. bei größeren Einsätzen des Rettungsdienstes) auszugleichen, wurden vor einigen Jahren die ersten DRK-Notfallhilfen im Landkreis Karlsruhe ins Leben gerufen. Sie sollen in Notfällen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes qualifizierte und organisierte Erste Hilfe leisten. Im Jahr 2005 waren ca. 60 Notfallhilfen bzw. „First Responder"-Systeme im DRK-Kreisverband Karlsruhe e. V. im Einsatz und haben sich zu einem Aushängeschild des Kreisverbandes in ganz Deutschland entwickelt. Die Notfallhilfen sind keine Konkurrenz zum regulären, öffentlichen Rettungsdienst. Sie sollen helfen, das so genannte „therapiefreie Intervall" zu verkürzen. Organisatorisch sind die Notfallhilfen aber sehr wohl ein Teil des Rettungsdienstes. Wir sprechen vom „erweiterten Rettungsdienst".

Der wesentliche Vorteil einer Notfallhilfe ist -bedingt durch die örtliche Nähe- ein rasches Eintreffen an der Einsatzstelle. Damit können bereits unter Umständen lebensrettende Sofort- und Basismaßnahmen so früh als möglich durchgeführt werden. Bei Herz-Atem-Stillstand sinkt die Überlebensrate mit jeder Minute, in der keine Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden, um zehn Prozent. Erreichen Patienten mit Herz-Atem-Stillstand in Gegenden ohne Notfallhilfen in nur fünf Prozent der Fälle lebend das Krankenhaus, so steigt diese Quote durch den Einsatz der Notfallhilfen auf 25 Prozent.

Die Untergrombacher Notfallhilfe, welche wir in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr betreiben, wird von der Rettungsleitstelle des DRK Kreisverbandes Karlsruhe e. V. rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche alarmiert. Die Alarmierung erfolgt über Funkmeldeempfänger und/oder per SMS-Nachricht an das Notfallhandy der Notfallhilfe.
Die Notfallhilfe meldet sich nach dem Alarm über Funk bei der Rettungsleitstelle und erhält dann alle notwendigen Informationen für den Einsatz. Bei erfolgter SMS-Alarmierung genügt eine kurze Statusmeldung (Ausrückzeit, Ankunftszeit am Einsatzort) an die Rettungsleitstelle.

Die Finanzierung der Notfallhilfe wird vollständig durch den DRK Ortsverein übernommen, eine Erstattung durch die Krankenkassen findet nicht statt.

Aufgaben

Die Notfallhilfen leisten qualifizierte Erste Hilfe, erkunden die Lage, geben eine qualifizierte Rückmeldung an die Rettungsleitstelle (RLS) ab und weisen, wenn nötig, weitere Rettungsmittel ein. Auf Anforderung durch die RLS bringen die Notfallhilfen auch das medizinische Team des Rettungshubschrauber (RTH) vom Landeplatz zur Einsatzstelle.

Nach Eintreffen des Rettungsdienstes „übergibt" die Notfallhilfe den/die Patienten mit der bisher erhobenen Anamnese und Diagnostik sowie den eingeleiteten Erstmaßnahmen an den Rettungsassistenten bzw. Notarzt. Die Notfallhilfe bietet ihre Hilfe bei der weiteren Versorgung an. Die Notfallhilfen sorgen weiter dafür, dass der Rettungsdienst zügig die Einsatzstelle verlassen kann bzw. wieder frei wird. Freiwillige Leistungen sind Tragehilfen, Hausnotrufeinsätze, Betreuung von Betroffenen/Angehörigen oder Zubringerdienste von Sondergruppen.

Jedem Ersthelfer unseres Ortsvereins steht eine komplette Notfallausrüstung zur Verfügung. Sie besteht aus:

  • Notfall-Rucksack
  • halbautomatischer Defibrillator
  • Blutdruckmessgerät + Stethoskop
  • manuelle Absaugmöglichkeit
  • Beatmungsbeutel + Masken
  • medizinischer Sauerstoff
  • Guedel-Tuben
  • Larynx-Tuben
  • Rettungsdecken
  • Verbandmaterial
  • (Kleider-)Schere
  • Einmalhandschuhe
  • Pupillenleuchte
  • HWS-Immobilisation (Stifneck variabel)
  • Blutzucker-Messgerät
  • ...

Ausbildung

Bevor der volljährige Helfer verantwortlich zum Einsatz kommt, ist eine Mindestausbildung zu absolvieren.
Diese muss folgende Ausbildungselemente beinhalten:

  • Sanitätshelferausbildung
  • Notfalltraining Reanimation

Bei Notfallhilfen mit halbautomatischem Defibrillator zusätzlich:

  •  Ausbildung Frühdefibrillation

Bei Notfallhilfen mit Einsatzfahrzeug/Funk zusätzlich:

  •  Einweisung: Fahren mit Sondersignal
  •  Funkausbildung

Weiter sollen die eingesetzten Helfer regelmäßig Erfahrungen im Rettungsdienst sammeln. Die Helfer unterliegen einer regelmäßigen Fort- und Weiterbildungspflicht im Sanitäts- bzw. im Rettungsdienst.