Bevor der volljährige Helfer verantwortlich zum Einsatz kommt, ist eine Mindestausbildung zu absolvieren.
Diese muss folgende Ausbildungselemente beinhalten:
- Sanitätshelferausbildung
- Notfalltraining Reanimation
Bei Notfallhilfen mit halbautomatischem Defibrillator zusätzlich:
- Ausbildung Frühdefibrillation
Bei Notfallhilfen mit Einsatzfahrzeug/Funk zusätzlich:
- Einweisung: Fahren mit Sondersignal
- Funkausbildung
Weiter sollen die eingesetzten Helfer regelmäßig Erfahrungen im Rettungsdienst sammeln. Die Helfer unterliegen einer regelmäßigen Fort- und Weiterbildungspflicht im Sanitäts- bzw. im Rettungsdienst.